> Pass- und Visumerfordernisse: Für die Einreise nach Portugal ist für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis mit 6-monatiger Gültigkeit verpflichtend. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit müssen sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen erkundigen.
> Gesundheitspolizeiliche Formalitäten: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
> Es gelten folgende Zahlungs- & Stornierungsbedingungen in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
> Zahlungsbedingungen:
• 50 % 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung / Rechnung
• 50 % bis 30.06.2023
> Stornierungsbedingungen:
• Bei Storno vom 31.03. – 15.05.2023 pro Person 40 % des Gesamtbetrages
• Bei Storno vom 16.05. – 30.06.2023 pro Person 70 % des Gesamtbetrages
• Bei Storno ab 01.07.2023 pro Person 100% des Gesamtbetrages
Sollte eine gleichgeschlechtliche Ersatzperson gestellt werden, fallen bis zum 01.07.2023 keine Stornierungskosten an.
> Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht nicht.
> Minderjährige Teilnehmer können nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und unter Angabe eines Beauftragten der Aufsichtspflicht mitreisen.
> Bitte beachten Sie, dass die Reise nicht in allen Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist.
Bei Mitreise von Reisenden mit besonderen körperlichen Beeinträchtigungen/Allergien sind Sie gebeten, diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
> Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich.
> Mit der Rechnung erhalten Sie von uns die Insolvenzversicherung von der Firma HanseMerkur Reiseversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) / Jugendhaus Düsseldorf Versicherungsvermittlungs- und Service GmbH (Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf).
> Der Reisende darf jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt und die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung unter Punkt 4 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
> Das Ferienwerk behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt. Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirken und sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. (3.5 AGB)
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird das Ferienwerk den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. (3.6 AGB)
> Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist das Ferienwerk, soweit es einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von 30,00 € pro Person zu berechnen. (4.6 AGB)
> Tritt ein Mangel auf, müssen Sie diesen dem Ferienwerk anzeigen. Sie können den Reisevertrag wegen eines Mangels nur dann kündigen, wenn Sie dem Ferienwerk vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben.
Diese Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Ferienwerk verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Für Gruppen:
> Der Gruppenleiter erhält die Unterlagen für alle Teilnehmer und ist in der Verpflichtung die Teilnehmer zu informieren, sofern das nicht anders vereinbart wurde.